Staatliche Rundfunkfinanzierung muss durch Länder gewährleistet werden (Beschluss vom 20.07.2021, 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20)
          Aufgrund der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG besteht eine staatliche Handlungspflicht in Bezug auf die Gewährleistung der funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, 645mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch korrespondiert. Ein Unterlassen der Erfüllung dieser Pflicht kann von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gerügt werden.…
  
          BVerfG, K&R 2021, 644-650 (Beschluss vom 20.07.2021, 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20)
         
     
        
      
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