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K&R 2019, 414
KG Berlin 
Unzureichende Datenschutzerklärung und AGB-Verstöße bei Anbieter von Online-Diensten (Urteil vom 21.03.2019, 23 U 268/13)

Die beanstandeten Klauseln sind AGB-rechtlich unwirksam. Die in der Datenschutzerklärung niedergelegten Bestimmungen sind als AGB anzusehen, weil sie bei dem Verbraucher den Eindruck erwecken, dass er, ob er wolle oder nicht, die in der Datenschutzerklärung beschriebene Praxis zu dulden habe, wenn er die Dienstleistungen der Beklagten in Anspruch nimmt. (Leitsatz der Redaktion)

KG Berlin, K&R 2019, 414-419 (Urteil vom 21.03.2019, 23 U 268/13)

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