Verletzung der prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichem Verfahren (Beschluss vom 22.12.2020, 1 BvR 2740/20)
          Der Beschluss des LG Berlin, der der Beschwerdeführerin untersagt, über ein Geständnis des Antragstellers in einem Strafverfahren zu berichten, verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit. Durch den Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung der Beschwerdeführerin war vorliegend keine Gleichwertigkeit ihrer prozessualen Stellung gegenüber dem Verfahrensgegner gewährleistet. …
  
          BVerfG, K&R 2021, 194 (Beschluss vom 22.12.2020, 1 BvR 2740/20)
         
     
        
      
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