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K&R 2020, 435
BGH 
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterlassungsklage gegen Presseartikel (Beschluss vom 11.02.2020, VI ZR 265/19)

Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und – soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft – in den Gründen zu bescheiden. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2020, 435-436 (Beschluss vom 11.02.2020, VI ZR 265/19)

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