keine-vorwerk-vertretung: Markenverwendung in Domain eines Wiederverkäufers erlaubt (Urteil vom 28.06.2018, I ZR 236/16)
a) Die Verwendung einer bekannten Marke in der Domainbezeichnung eines Wiederverkäufers, der neben mit der Marke gekennzeichneten Produkten auch mit diesen kompatible Produkte anderer Hersteller vertreibt, weist zwar im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG auf die Bestimmung der Ware hin. Angesichts der dem Wiederverkäufer zur Verfügung stehenden schonenderen Möglichkeiten, auf die Kompatibilität seiner Produkte hinzuweisen, …
BGH, K&R 2019, 116-121 (Urteil vom 28.06.2018, I ZR 236/16)
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Kommunikation & Recht
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