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NUR 2020, 243
BGH 
Anpassung der Erlösobergrenze in der energierechtlichen Anreizregulierung – Kapitalkostenaufschlag II (Beschluss vom 05.05.2020, EnVR 26/19)

Die Begrenzung der Bemessungsgrundlage der kalkulatorischen Gewerbesteuer für den Kapitalkostenaufschlag auf eine fiktive Eigenkapitalquote von 40% ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

BGH, N&R 2020, 243-247 (Beschluss vom 05.05.2020, EnVR 26/19)

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