Berücksichtigung einer Empfehlung der Kommission im Rahmen einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung (Urteil vom 29.03.2023, 6 C 21.21)
          Die auf Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) gestützte Empfehlung der Kommission vom 11. September 2013 über einheitliche Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden zur Förderung des Wettbewerbs und zur Verbesserung des Umfelds für Breitbandinvestitionen (2013/466/EU) schränkt nicht den Beurteilungsspielraum ein, über den die Bundesnetzagentur bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen verfügt, …
  
          BVerwG, N&R 2023, 251-263 (Urteil vom 29.03.2023, 6 C 21.21)
         
     
        
      
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