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NUR 2019, 303
BGH 
Beschwerdebefugnis von Netznutzern bei der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen in der Anreizregulierung (Beschluss vom 09.07.2019, EnVR 5/18)

Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung durch die Regulierungsbehörde betrifft ein zum Verwaltungsverfahren beigeladenes Stromversorgungsunternehmen in seinen erheblichen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell.

BGH, N&R 2019, 303-304 (Beschluss vom 09.07.2019, EnVR 5/18)

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