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NUR 2022, 180
VG Köln 
Durchführung von Transporten auf der Eisenbahninfrastruktur einer geschlossenen Werksbahn (Urteil vom 18.03.2022, 18 K 8277/18)

Die Vorbehaltsentscheidung gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 ERegG, ob und ggf. welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Werksbahnbetreiber Zugang zu seiner Infrastruktur gewährt, liegt nach der gesetzgeberischen Entscheidung allein und autark in seinen Händen („Herr-im-Haus-Prinzip“), ohne dass hier vertraglich abgesicherte Interessen angeschlossener Unternehmen geschützt wären.

VG Köln, N&R 2022, 180-191 (Urteil vom 18.03.2022, 18 K 8277/18)

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