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NUR 2020, 187
BGH 
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode (Beschluss vom 03.03.2020, EnVR 56/18)

Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 – EnVR 41/18, ZNER 2019, 431; EnVR 52/18, N&R 2019, 293 – Eigenkapitalzinssatz II).

BGH, N&R 2020, 187-188 (Beschluss vom 03.03.2020, EnVR 56/18)

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