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NUR 2023, 168
OVG Münster 
Nebenbestimmungen zu einer Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationslinien (Urteil vom 11.05.2023, 20 A 3586/20)

§ 68 Abs. 3 S. 8 und 9 TKG ermächtigt nicht zur Beifügung einer Nebenbestimmung, mit der die Fachkunde der beauftragten Unternehmen sichergestellt werden soll.

OVG Münster, N&R 2023, 168-173 (Urteil vom 11.05.2023, 20 A 3586/20)

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