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NUR 2021, 297
EuGH 
Zuständigkeiten und Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde im Energiesektor (Urteil vom 02.09.2021, C-718/18)

Der Begriff „vertikal integriertes Unternehmen“ i. S. v. Art. 2 Nr. 21 der Elektrizitätsrichtlinie 2009/72/EG und Art. 2 Nr. 20 der Erdgasrichtlinie 2009/73/EG ist weit auszulegen, so dass ggf. Tätigkeiten erfasst werden können, die außerhalb des Unionsgebiets ausgeübt werden.

EuGH, N&R 2021, 297-304 (Urteil vom 02.09.2021, C-718/18)

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