LG Darmstadt: Nutzungsersatz – Bestimmung der Gesamtlaufleistung mithilfe von Äußerungen des Hersteller-CEO
          Das LG Darmstadt hat im Rahmen der Berechnung eines zu zahlenden Nutzungsersatzes öffentliche Äußerungen eines Hersteller-CEO zur erwartbaren Gesamtlaufleistung herangezogen. In dem Rechtsstreit begehrte der Kläger Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein von ihm erworbenes Tesla Model 3. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Jahr 2019 zunächst nur mit der Funktion „Autopilot“ erworben; im Anschluss erwarb er mit der Zusatzoption „Volles Potential für autonomes Fahren“ weitere Fahrzeugfunktionen (u. …
  
          RAW 2022, 159
         
     
        
      
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