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RAW 2021, 55
BGH 
Zur deliktischen (Mit-)Haftung des Sachverständigen einer Versicherung bei fehlerhafter Reparaturbeauftragung (Urteil vom 07.07.2020, VI ZR 308/19)

Schaltet sich ein bei dem Versicherer des Schädigers angestellter Kfz-Sachverständiger unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten in die Reparaturleistung der von diesem mit der Schadensbehebung beauftragten Werkstatt ein, kann dies seine deliktische (Mit-)Haftung für einen auf der mangelhaften Reparatur beruhenden weiteren Schaden begründen.

BGH, RAW 2021, 55-57 (Urteil vom 07.07.2020, VI ZR 308/19)

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