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RdZ 2020, 214
Hingst 
Authentifizierung

Die Authentifizierung wird in § 1 Abs. 23 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) als ein Verfahren definiert, mit dessen Hilfe der Zahlungsdienstleister die Identität eines Zahlungsdienstnutzers oder die berechtigte Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale des Nutzers, überprüfen kann (§ 1 Abs.…

Hingst, RdZ 2020, 214

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