Die neuen Ergänzenden Regeln der DIS für Streitverkündungen in Schiedsverfahren: Eine zusätzliche Option für effektive Streitbeilegung in Mehrpersonenverhältnissen
          Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) bietet seit dem 15.3.2024 Ergänzende Regeln für Streitverkündungen (DIS-ERS) an, die sich eng an den entsprechenden Bestimmungen in der ZPO orientieren. Parteien können so ohne größeren Aufwand und ohne besondere Kenntnisse im Schiedsverfahrensrecht rechtssicher die Möglichkeit einer Streitverkündung im Schiedsverfahren vereinbaren.
  
          Pörnbacher/Reschke, BB 2024, 1667-1673
         
     
        
      
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