EU-Vorschriften zu befristeten Arbeitsverträgen – Anwendungsvorrang vor nationalem Verfassungsrecht (Urteil vom 11.02.2021, C-760/18)
Paragraf 1 und Paragraf 5 Nr. 2 der am 18. 3. 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. 6. 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge sind dahin auszulegen, dass der darin enthaltene Ausdruck “aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge” auch die automatische Verlängerung der befristeten Arbeitsverträge der Arbeitnehmer bei den Reinigungsdiensten der Gebietskörperschaften erfasst, …
EuGH, RIW 2021, 765-771 (Urteil vom 11.02.2021, C-760/18)
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