EuInsVO – Zuständigkeit des Gerichts des Hauptinsolvenzverfahrens auch für Klagen in Bezug auf Liegenschaften in anderen EU-Staaten (Urteil vom 04.12.2019, C-493/18)
          Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass die Klage eines von einem Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bestellten Insolvenzverwalters, auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verkaufs einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Liegenschaft und der zulasten dieser bestellten Hypothek der Gesamtheit der Gläubiger gegenüber in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des ersten Mitgliedstaats fällt.…
  
          EuGH, RIW 2020, 38-41 (Urteil vom 04.12.2019, C-493/18)
         
     
        
      
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