Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen – Reichweite der Kostentragungspflicht bei nur teilweisem Unterliegen (Urteil vom 14.02.2019, C-554/17)
Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 7. 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach das nationale Gericht, wenn eine Partei nur teilweise obsiegt, jeder Partei ihre eigenen Kosten oder den Parteien die Kosten zu gleichen Teilen auferlegen kann. …
EuGH, RIW 2019, 299-301 (Urteil vom 14.02.2019, C-554/17)
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