Fusionskontroll-Verordnung – Begriff des Zusammenschlusses von Unternehmen (Urteil vom 07.09.2017, C-248/16)
          Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. 1. 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (“EG-Fusionskontrollverordnung”) ist dahin auszulegen, dass infolge einer Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle nur dann ein Zusammenschluss bewirkt wird, wenn das daraus hervorgegangene Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.…
  
          EuGH, RIW 2017, 686-689 (Urteil vom 07.09.2017, C-248/16)
         
     
        
      
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