Offenlegung von Insiderinformationen und Pressefreiheit – Vorabinformationen über Artikelinhalte gegenüber “üblichen Quellen” (Urteil vom 15.03.2022, C-302/20)
          Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 1. 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) ist dahin auszulegen, dass es sich für die Einstufung als Insiderinformation bei einer Information, die die bevorstehende Veröffentlichung eines Presseartikels betrifft, in dem ein Marktgerücht über einen Emittenten von Finanzinstrumenten aufgegriffen wird, …
  
          EuGH, RIW 2022, 612-620 (Urteil vom 15.03.2022, C-302/20)
         
     
        
      
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