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Totgesagte leben länger – oder: Vorlage elektronischer Dokumente bei Akkreditiven

Abbildung 1

Pünktlich zu ihrem 100. Geburtstag – zu dem ich herzlich gratuliere – beschert uns die Internationale Handelskammer (ICC) mit einem bestens bestückten Präsentkorb, der neben den bereits sehnsüchtig erwarteten neuen INCOTERMS® 2020 auch noch einige andere Überraschungen enthält. Hierzu zählen die neuen el.ERA (Version 2.0), die die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 600) für die Vorlage elektronischer Dokumente bei Akkreditiven ergänzen. Wie Phönix, jener mythische Vogel, der am Ende seines Lebenszyklus verbrennt oder stirbt, um aus dem verwesenden Leib oder aus seiner Asche wieder neu zu erstehen, präsentiert uns die ICC nach einer gefühlten Ewigkeit eine überarbeitete Fassung der schon tot geglaubten el.ERA. Declaravit iam mortuum vivere! Damit ist das Akkreditiv fit gemacht worden für die digitale Zukunft der Außenhandelsfinanzierung!

Dabei wurde mit der Veröffentlichung der Einheitlichen Richtlinien für Bank Payment Obligations (URBPO) vermeintlich bereits das Requiem für das Rechtsinstrument des Akkreditivs angestimmt. Zwar hieß es offiziell, dass die BPO, bei der nur ein Datenabgleich und keine Dokumentenprüfung erfolgt, das Akkreditiv nicht ablöse, sondern lediglich als zusätzliches Sicherungsinstrument des Außenhandels neben das Akkreditiv trete; die Fachwelt ging insgeheim aber wohl doch schon davon aus, dass das vermeintlich ach so umständliche, antiquierte, zu langsame und zu teure Akkreditiv durch die BPO abgelöst werde. In diese Landschaft passte es, dass die el.ERA, die im Wesentlichen bisher in der Praxis einfach nicht vorkamen, nie materiell überarbeitet wurden, obwohl sie bei deren erstmaliger Veröffentlichung im Jahr 2002 nach der seinerzeitigen Prognose wegen einer zu erwartenden ständigen technischen Weiterentwicklung elektronischer Abwicklungsprozesse bewusst nur als leicht abänderbarer Anhang zu den ERA konzipiert worden waren und nicht in diese integriert wurden. Immerhin hatten die el.ERA es aber zu einer “Version 1.1” gebracht, wenn auch nur aufgrund der erforderlichen Anpassung an die im Jahr 2007 in Kraft getretenen ERA 600, bevor sie in aller Stille mehr oder weniger eine Art Heldentod gestorben sind. Ave Caesar, morituri te salutant! Nur die Anbieter elektronischer Plattformen, die auch zur Akkreditivabwicklung genutzt werden können, bemühten sich, die Fahne für einen überschaubaren Kreis von Nutzern noch hochzuhalten.

Und nun, nachdem die Euphorie über die BPO gänzlich verflogen und Ernüchterung eingetreten ist, weil diese nicht aus einem bedeutungslosen Schattendasein herausgekommen ist, sind sie wieder da, die el.ERA – “auferstanden aus Ruinen” blühen sie jetzt plötzlich wieder “im Glanze dieses Glückes”. Zwei Welten für die Zukunft vereinigt: das traditionelle Akkreditiv und die digitale Welt der Außenhandelsfinanzierung. Da die BPO tatsächlich kein “L/C light” ist, ist es sehr zu begrüßen, dass für die Vorlage elektronischer Dokumente für das nach wie vor äußerst verlässliche und offensichtlich “unkaputtbare” Instrument des Akkreditivs eine neue zukunftsorientierte Rechtsgrundlage geschaffen worden ist. “You look younger than ever!” Das gilt nicht nur für die ICC als Jubilarin, sondern auch für das Akkreditiv, dem mit den neuen el.ERA die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft in der digitalen Welt gestellt worden sind.

Die Weiterentwicklung elektronischer Pattformen für die Akkreditivabwicklung und die fortschreitende Standardisierung auf internationaler Ebene unter Einbeziehung der Zollbehörden und der Transportwirtschaft sowie die hoffentlich zunehmende internationale Anerkennung elektronischer Dokumente, wie etwa Konnossemente und Wechsel, benötigen zeitgemäße el.ERA. Denn dass sich das alternative Blockchain-Akkreditiv, für das kein ICC-Regelwerk existiert, auf absehbare Zeit für das Massengeschäft durchsetzen sollte, ist nicht absehbar. Hierfür müssten noch viele Hürden genommen werden. Danach sieht es in näherer Zukunft aber nicht aus. Gut also, dass sich die el.ERA in einer aktualisierten Fassung in dem ICC-Präsentkorb des Jahres 2019 befinden. Das Haltbarkeitsdatum der Spezialitäten in einem Präsentkorb sollte jedoch niemals außer Acht gelassen werden. Im übertragenen Sinne soll dies heißen, dass das Schritthalten mit dem technischen Fortschritt und neuen Rechtsentwicklungen Ansporn für die ICC sein muss, jetzt weiterhin am Ball zu bleiben und von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung der el.ERA vorzunehmen, die mit den sich bietenden neuen Möglichkeiten in Einklang steht. Im Windschatten der el.ERA hat die ICC – die Zeichen der Zeit erkennend – nun erstmals übrigens auch ergänzende Richtlinien zu ihren Einheitlichen Richtlinien für Dokumenteninkassi (ERI 522) für die Vorlage elektronischer Dokumente bei Inkassi eingeführt, die el.ERI (Version 1.0). Auch dies ist ein richtiger Schritt in die Zukunft.

Klaus Vorpeil, Rechtsanwalt, Mainz

 
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