Horrendes Zeithonorar – das Fünffache Überschreiten des gesetzlichen Gebührensatzes indiziert die Unangemessenheit – Prüfungsmaßstab einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung (Urteil vom 08.05.2025, IX ZR 90/23)
Die Vergütungsvereinbarung bestimmt, auf welche Tätigkeiten und welche Angelegenheiten die Prüfung der unangemessenen Höhe der Vergütung zu beziehen ist. Danach richtet sich, ob von einer einheitlichen Vergütungsvereinbarung erfasste anwaltliche Tätigkeiten, die jeweils den Gegenstand eines selbständigen Anwaltsdienstvertrags bilden können, für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung getrennt von anderen nach der Vergütungsvereinbarung erfassten Aufträgen zu betrachten sind. …
BGH, SanB 2025, 134-141 (Urteil vom 08.05.2025, IX ZR 90/23)
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