Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber – Einkünfteerzielungsabsicht – Aufwendungen für die Badrenovierung ([unbekannt] vom 17.04.2018, IX R 9/17)
Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (entgegen BMF-Schreiben vom 13. 12. 2005 IV C 3-S 2253-112/05, BStBl. I 2006, 4).
BFH, StB 2018, 281 ([unbekannt] vom 17.04.2018, IX R 9/17)
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