Antragsfrist für abweichenden Wertansatz bei Einbringung und Anteilstausch – Kostenpflicht und Kostenerstattung eines Beigeladenen ([unbekannt] vom 15.06.2016, I R 69/15)
In den Fällen der Einbringung und des Anteilstauschs darf die übernehmende Gesellschaft den Antrag auf einen den gemeinen Wert des Einbringungsgegenstands unterschreitenden Wertansatz nur bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim Finanzamt stellen (§ 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006). Mit der “steuerlichen Schlussbilanz” ist die nächste auf den Einbringungszeitpunkt folgende steuerliche Jahresschlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft gemeint, …
BFH, StB 2016, 284 ([unbekannt] vom 15.06.2016, I R 69/15)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Der Steuerberater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Der Steuerberater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.