Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG? Unterjähriger Gesellschafterwechsel in der Personengesellschaft ([unbekannt] vom 14.01.2016, IV R 5/14)
Der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag richtet sich auch bei unterjährigem Gesellschafterwechsel selbst dann nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels, wenn sich der aus der Gesellschaft ausgeschiedene Veräußerer eines Mitunternehmeranteils zivilrechtlich zur Übernahme der auf einen Veräußerungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer verpflichtet hat.…
BFH, StB 2016, 161 ([unbekannt] vom 14.01.2016, IV R 5/14)
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