Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot ([unbekannt] vom 16.12.2015, IV R 24/13)
Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen einer sich an das Golfturnier anschließenden Abendveranstaltung sind nicht abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Dies gilt auch dann, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu generieren.…
BFH, StB 2016, 81 ([unbekannt] vom 16.12.2015, IV R 24/13)
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