Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an § 8c Abs. 1 S. 2 KStG ([unbekannt] vom 11.04.2018, V 20/18)
Mit Rücksicht auf die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, ob § 8c Satz 2 KStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) verfassungswidrig ist (Beschluss des Senats vom 29. 8. 2017 (2 K 245/17), ist wegen jener Verfassungsfrage Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Insoweit ist dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes der Vorrang vor dem öffentlichen, …
FG Hamburg, StB 2018, 167 ([unbekannt] vom 11.04.2018, V 20/18)
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