Betriebswirtschaft: Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts als Instrument zur Steuergestaltung bei angehenden Influencern anhand eines Beispielfalls
          Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts kann nach Auffassung des BFH als immaterielles Wirtschaftsgut bilanziert und abgeschrieben werden. Dies eröffnet – insbesondere für Influencer – die Möglichkeit durch die Abschreibung die Steuerlast erheblich zu senken. Das Ausmaß dieser Steuersenkung ist vom Einlagewert des Namensrechts abhängig. Der Einlagewert hängt wiederum von der Entwicklung des Namensrechts ab. …
  
          Atilgan, StB 2022, 218-223
         
     
        
      
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