Ertragsteuerrecht: Zum Dividendenkürzungsbetrag i. S. d. § 20 Mindeststeuergesetz
Mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) soll ein Mindestbesteuerungsniveau i. H. v. 15 % für die weltweit erzielten Gewinne einer Unternehmensgruppe sichergestellt werden. Im Zentrum der Überprüfung des Besteuerungsniveaus steht die Ermittlung des effektiven Steuersatzes, der sich aus dem Verhältnis von angepassten erfassten Steuern zu Mindeststeuer-Gewinn bestimmt. Der Mindeststeuer-Gewinn knüpft an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss an und wird in einer steuerlichen Überleitungsrechnung an die steuerliche Bemessungsgrundlage angenähert. …
Linster, StB 2025, 121-126
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