Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Großelternteils – fiktive Übertragung der Wohnsituation ins Inland – gemeinsamer Haushalt i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG ([unbekannt] vom 10.03.2016, III R 62/12)
Der im anderen EU-Mitgliedstaat lebende Großelternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V. m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er seine Enkelkinder in seinem Heimatland in einen Haushalt aufgenommen hat, der nicht ihm und dem Elternteil gemeinsam zuzurechnen ist.
BFH, StB 2016, 202 ([unbekannt] vom 10.03.2016, III R 62/12)
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