Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung absetzbar ([unbekannt] vom 13.01.2016, 14 K 1861/15)
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens fallen nicht unter den Begriff der Prozesskosten, wie sich sowohl aus der für Scheidungsverfahren geltenden Verfahrensordnung als auch aus der Entstehungsgeschichte der Neuregelung zum Abzugsverbot zu den Prozesskosten ergibt.…
FG Köln, StB 2016, 85 ([unbekannt] vom 13.01.2016, 14 K 1861/15)
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