Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage ([unbekannt] vom 20.07.2016, I R 33/15)
Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt auch bei einer mittelbaren Versorgungszusage in Gestalt einer rückgedeckten Unterstützungskassenzusage.…
BFH, StB 2016, 282 ([unbekannt] vom 20.07.2016, I R 33/15)
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