Steuerberaterhaftung wegen unterlassenem Hinweis auf Finanzamtsfehler (Urteil vom 11.10.2024, 17 U 4/24)
          Es stellt eine Pflichtverletzung eines Steuerberaters dar, wenn dieser nicht den Mandanten auf einen von ihm erkannten Fehler des Finanzamts hinweist, bei dem das Risiko nachteiliger Folgewirkungen für den Mandanten besteht. So liegt es bei einer Falschanwendung des § 34 EStG durch das Finanzamt, weil und soweit der auf diese Weise gemäß § 34 Abs. 3 EStG erhaltene Steuervorteil vom Steuerpflichtigen “nur einmal im Leben” in Anspruch genommen werden kann. …
  
          Schleswig-Holsteinisches OLG, StB 2025, 309-319 (Urteil vom 11.10.2024, 17 U 4/24)
         
     
        
      
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