Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 – Kindergeld; Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung bei Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin ([unbekannt] vom 20.02.2019, III R 42/18)
Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlichrechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen.…
BFH, StB 2019, 245 ([unbekannt] vom 20.02.2019, III R 42/18)
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