USt – Sind als „Gewinnvorab“ für die Überlassung von Vieheinheiten geleistete Zahlungen einer KG an ihren Gesellschafter Entgelte? ([unbekannt] vom 27.03.2018, 5 K 3718/17 U)
Eine als „Gewinnvorab“ oder „Vorabgewinn“ bezeichnete Vergütung stellt dann Sonderentgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar, wenn diese unabhängig von der Höhe des Gewinnes und ohne Verlustbeteiligung in bestimmter Höhe als Vorwegvergütung zu gewähren ist. Ergebnisabhängige Anteile am Gewinn stellen hingegen kein Sonderentgelt dar, auch wenn sie mit Rücksicht auf zusätzliche Leistungen des Gesellschafters erfolgen.…
FG Münster, StB 2018, 165 ([unbekannt] vom 27.03.2018, 5 K 3718/17 U)
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