Wiederaufleben einer Umsatzsteuerforderung nach Anfechtung geleisteter Zahlungen durch den Insolvenzverwalter der Organgesellschaft (Urteil vom 13.05.2025, 5 K 100/23)
Zahlt die Organgesellschaft am Fälligkeitstag die vom Organträger vorangemeldete Umsatzsteuer unter Angabe der Steuernummer des Organträgers durch Banküberweisung, kann darin eine Tilgungsbestimmung liegen, nach der die Zahlung auf die Steuerschuld des Organträgers erfolgt. In diesem Fall liegt keine nach § 144 Abs. 1 i.V. m. § 131 Abs. 1 InsO durch den späteren Insolvenzverwalter der Organgesellschaft anfechtbare Leistung der Organgesellschaft276 an einen Insolvenzgläubiger vor. …
FG Niedersachsen, StB 2025, 275-280 (Urteil vom 13.05.2025, 5 K 100/23)
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