Gutachten des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen November 2017
1 Sind bei einer Werbung für eine Fahrzeuggarantie mit dem Wortlaut „5 Jahre Fahrzeug- und Lack-Garantie ohne Kilometerbegrenzung sowie 5 Jahre Mobilitäts-Garantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen)“ weitere Informationen wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 1 und 2 UWG, z. B. Ausführungen zur Identität des Garantiegebers inklusive Rechtsform und vollständiger Anschrift sowie die wesentlichen Inhalte der Garantie? Müsste zumindest bezüglich der Garantieinhalte angegeben werden, …
WRP 2018, 291-292
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