Influencer III: Kommerzielle Kommunikation und Werbung durch Influencer-Bericht (Urteil vom 13.01.2022, I ZR 35/21)
          Fördert eine Influencerin durch einen Bericht über Waren oder Dienstleistungen in sozialen Medien (hier: Instagram) den Absatz eines fremden Unternehmens, so handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 S. 1 Nr. 5 lit. b TMG und Werbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV und § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV, wenn ihr die Waren oder Dienstleistungen von dem durch den Bericht begünstigten Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden (Fortführung von BGH, …
BGH, K&R 2022, 360-367 (Urteil vom 13.01.2022, I ZR 35/21)
         
     
        
      
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