Keine Pflicht zur Werbekennzeichnung von Influencer-Post bei offensichtlicher Werbung (Urteil vom 02.07.2020, 15 U 142/19)
Die beklagte Influencerin fördert mit den streitgegenständlichen Tap Tags den Absatz von Waren oder Dienstleistungen der beworbenen Unternehmen. Eine andere Sichtweise ist auch nicht deshalb geboten, weil die Beklagte für das Setzen der Tap Tags von den jeweiligen Unternehmen keine Gegenleistung erhalten hat. Die Beklagte hat die angegriffenen Posts unstreitig nicht als Werbung gekennzeichnet. …
Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2020, 630-636 (Urteil vom 02.07.2020, 15 U 142/19)
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