Keine irreführende Werbung mit „D-Netz Qualität“ (Urteil vom 30.03.2023, 15 U 63/22)
          Die Bewerbung der antragsgegnerischen Tarife mit „beste D-Netz Qualität“ ist nicht täuschend und damit irreführend anzusehen. Der Begriff D-Netz wird vom allgemeinen Publikum der Mobilfunknutzer zutreffend als Sammelbegriff für die heutigen Netze von Telekom und Vodafone verstanden. Selbst wenn sich Kunden unter „D-Netz“ nichts vorstellen können, veranlasst sie die Werbung damit nicht zu einem Vertragsschluss; sie werden nicht kaufentscheidend irregeführt. …
  
          Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2023, 514-518 (Urteil vom 30.03.2023, 15 U 63/22)
         
     
        
      
        Sehr geehrter Leser,
        
        Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
        um das Dokument der Zeitschrift 
        Kommunikation & Recht 
        zu lesen.
 
        zum Login
      
      
        Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie 
        auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
        dann können Sie die
        Zeitschrift sofort freischalten.
      
      
        Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Kommunikation & Recht,
        um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
        Abonnement abschließen.