Markenrecht: Markenmäßige Benutzung einer Bezeichnung mit beschreibendem Anklang und Verwechslungsgefahr mit einer Wort-/Bildmarke (Urteil vom 21.09.2017, 6 U 250/16)
          Die für Reisedienstleistungen verwendete Domainadresse „monumente-reisen.de“ beinhaltet ungeachtet ihres beschreibenden Anklangs eine markenmäßige Benutzung und ist mit einer für Reisedienstleistungen eingetragenen Wort-/Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Monumente Reisen“ verwechslungsfähig. Dies gilt jedenfalls, wenn den angesprochenen Verkehrskreisen das Zeichen „Monumente“ als Zeitschriftentitel bekannt ist.…
  
          OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 117-119 (Urteil vom 21.09.2017, 6 U 250/16)
         
     
        
      
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