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WRP 2020, 785
OLG Köln 
Markenrecht: Clown (Urteil vom 20.12.2019, 6 U 92/19)

Die Verwendung des Zeichens „Clown“ im Zusammenhang mit einer bekannten Marke für Fruchtgummi- und Lakritzprodukte auf einer durchsichtigen Verpackung für Fruchtgummiprodukte in Clown-Form sieht der Verkehr nicht als herkunftshinweisend, sondern allein als Beschreibung der Warenform an.

OLG Köln, WRP 2020, 785-788 (Urteil vom 20.12.2019, 6 U 92/19)

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