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BB 2019, 1745
BGH 
Unterlassungsklage eines Aktionärs wegen pflichtwidrigen Organhandelns ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben (Urteil vom 07.05.2019, II ZR 278/16)

Eine Unterlassungsklage, mit der ein Aktionär einen Eingriff in seine Mitgliedschaftsrechte durch pflichtwidriges Organhandeln abwehren will, ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 – II ZR 120/16 z.V.b. in BGHZ).

BGH, BB 2019, 1745-1747 (Urteil vom 07.05.2019, II ZR 278/16)

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