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WRP 2019, 1498
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Gleichzeitiger Betrieb von Geldspielgeräten und Sportwettautomaten sowie Kostenerstattungsanspruch eines Verbands (Urteil vom 23.05.2019, 3 U 88/17)

Der gleichzeitige Betrieb von Geldspielgeräten und Sportwettautomaten in einer Gaststätte/Schankwirtschaft verstößt nicht gegen das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV, der auf Gaststätten nicht anwendbar ist, und nicht gegen §§ 1, 3 SpielV.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2019, 1498-1500 (Urteil vom 23.05.2019, 3 U 88/17)

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