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WRP 2021, 1622
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag (Beschluss vom 16.09.2021, 29 U 3437/21 Kart)

Unabhängig davon, ob ein Verfügungsgrund glaubhaft zu machen ist oder vermutet wird, ist er zu verneinen, wenn sich der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter dringlichkeitsschädlich verhält.

OLG München, WRP 2021, 1622-1623 (Beschluss vom 16.09.2021, 29 U 3437/21 Kart)

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