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WRP 2020, 507
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bezüglich Bestehen und Bedingungen von Garantien (Urteil vom 26.11.2019, 4 U 22/19)

Die Regelung in § 312d Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB knüpft allein an die Existenz einer Garantieerklärung (des Produktverkäufers oder eines Dritten) an.

OLG Hamm, WRP 2020, 507-509 (Urteil vom 26.11.2019, 4 U 22/19)

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