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WRP 2020, 498
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Voraussetzungen für eine Anstifterhaftung im Lauterkeitsrecht (Urteil vom 19.12.2019, 6 U 155/18)

Die Empfehlung des Anbietens eines steuersparenden Geschäftsmodells durch einen Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung verstößt nicht gegen § 57 StBerG, weil diese nicht Normadressatin von § 57 StBerG ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 498-499 (Urteil vom 19.12.2019, 6 U 155/18)

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