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WRP 2017, 633
LG Erfurt 
Wettbewerbsrecht: Unbundling bei einem vertikal integrierten Energieversorger (Urteil vom 17.02.2017, 1 HK O 1/16)

Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen müssen gewährleisten, dass in der Außendarstellung eine Verwechslung zwischen Netzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des Energieversorgers ausgeschlossen ist (sog. Unbundling).

LG Erfurt, WRP 2017, 633-636 (Urteil vom 17.02.2017, 1 HK O 1/16)

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