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WRP 2018, 235
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit einer zu weitgehenden Abmahnung (Beschluss vom 30.11.2017, 1 W 40/17)

Gegenüber gewerblich tätigen Verwendern von AGB ist eine zu weitgehende Abmahnung grundsätzlich wirksam. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 235-237 (Beschluss vom 30.11.2017, 1 W 40/17)

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